Gefahr durch Blei im Trinkwasser
Erhöhte Mengen von Blei im Trinkwasser gefährden die Gesundheit. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber die Trinkwasserverordnung verschärft. Ab 1. Dezember 2003 bis 30. November 2013 darf die Bleikonzentration den Grenzwert von 0,025 mg/l Wasser nicht überschreiten.
Ab 1. Dezember 2013 erfolgen weitere Verschärfungen. Diese Grenzwerte sind unter den Bedingungen einer Trinkwasser-Installation praktisch nicht einzuhalten. Daher sind Blei-Installationen im Rahmen der genannten Übergangsfristen auszutauschen. Laut Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) können Leitungen in Gebäuden betroffen sein, die vor 1973 erbaut wurden.
Franz-Josef Heinrichs, stellvertretener Geschäftsführer Technik beim ZVSHK, weist darauf hin, dass nicht in allen Häusern, die älter als 30 Jahre sind, Bleileitungen zu finden sind. Seit 1900 wurden häufig verzinkte Stahlrohre eingesetzt und seit 1955 auch Kupferleitungen. Nach 1955 installierte man immer weniger Bleirohre. Um Gesundheitsgefährdungen auszuschließen, sollten Hauseigentümer und Mieter in älteren Gebäuden prüfen, ob Bleileitungen im Haus vorhanden sind. Um hier sicher zu gehen, kann ein Innungsfachbetrieb des Sanitär- und Heizungshandwerks zu Rate gezogen werden. Stellt dieser fest, dass Bleirohre installiert sind, ist es ratsam, eine Wasserprobe von einem Labor oder einer Prüfstelle untersuchen zu lassen.
Weitere Informationen gibt es bei der Haustechnik-Hotline des ZVSHK unter der Telefon-Nr. 0 18 05 /00 43 99 (12 Cent pro Gespräch). Dort findet man auch Adressen von Fachbetrieben. Das kostenlose Faltblatt „Blei und Trinkwasser" erhält man beim Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Postfach 14 02 70, 53107 Bonn, Fax-Nr. 0 18 88/5 29 42 62.